Folgende Punkte werden im Kostenvoranschlag
nicht
berücksichtigt:
Beweissicherung
Durch eine spezielle Aufnahmetechnik unter Verwendung von Hilfsmitteln sind die Unfallspuren am Fahrzeug jederzeit auswertbar und der Schaden für Dritte anhand der Lichtbilder nachvollziehbar. Die Fotos sind somit nicht nur für die Schadenhöhe brauchbar.
Wertminderung
Durch einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug ist Ihr Fahrzeug nicht mehr unfallfrei. Bei einem späteren Verkauf wird ggf. ein niedrigerer Wert erzielt. Der Sachverständige ermittelt diesen merkantilen Minderwert.
Nutzungsausfall
Der Sachverständige ermittelt für Sie die Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeuges und den Zeitraum, der voraussichtlich für die Reparatur anfällt.
Offenbarungspflicht
Bei einem späteren Verkauf können Sie dem Kaufinteressenten das Gutachten vorlegen, um diesen über den Unfallschaden zu informieren. Da vom Sachverständigen der komplette Schadenumfang festgestellt wird, muss der Kaufinteressent keine Sorgen bzgl. versteckter bzw. noch nicht festgestellter Schäden haben.
Weitere Werte
Oft spielen die Reparaturkosten bei der Schadenregulierung eine untergeordnete Rolle, z.B. bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall entscheidet maßgeblich die Höhe des Wiederbeschaffungswertes über die Höhe der Schadenregulierung.